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   BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 22.83   

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BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 22.83 (https://dejure.org/1983,3965)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1983 - 2 B 22.83 (https://dejure.org/1983,3965)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 2 B 22.83 (https://dejure.org/1983,3965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Vernehmung weiterer Zeugen - Erhalt eines Grundgehalts und Ortszuschlags nach dem Bundesangestelltentraif (BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 22.83
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 22.83
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also nicht nur die Zeugen benannt, sondern auch jeweils im einzelnen die in ihr Wissen gestellten konkreten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 562/10

    Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

    a) Die Vorschrift ist damit weit gefasst und auch weit auszulegen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 40 BBesG BVerwG 24. Februar 1983 - 2 B 22.83 - ZBR 1983, 184) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1997 - 6 A 1137/96
    Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 24. Februar 1983 - 2 B 22.83 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1983, 184.

    Beschluß vom 24. Februar 1983 aaO..

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.07.2010 - 3 Sa 366/09

    Stufe des Ortszuschlags bei Bildung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-L -

    So können auch Kapitalbeteiligungen, einmalige oder laufende Leistungen die Voraussetzungen dieser Regelung erfüllen (BVerwG Beschluss vom 24. Februar 1983 - 2 B 22/83 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

    Die Anwendung der Konkurrenzregelung auch auf einen solchen Fall ist geboten, weil sie schon ihrem Wortlaut nach weit gefaßt und auch ihrer Zweckbestimmung nach weit auszulegen ist, so daß weder eine Gewährung gerade personalkostengebundener Mittel noch ein unmittelbarer Zufluß von einer der in § 40 Abs. 7 Satz 1 BBesG bezeichneten Körperschaften erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1983 - BVerwG 2 B 22.83 - <ZBR 1983, 184>; Urteil vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Dem Erzbistum Freiburg fließen somit für dessen unselbständige Einrichtung Bildungswerk aus öffentlichen Kassen Mittel zu, die den Kostenaufwand für die mit diesem Bildungswerk wahrgenommenen Aufgaben zu decken bestimmt sind (vgl. hierzu Beschluß vom 24. Februar 1983 - BVerwG 2 B 22.83 - <ZBR 1983, 184>).
  • VG München, 29.01.2018 - M 21 K 17.2886

    Anspruch auf Nachzahlung von rechtswidrig vorenthaltenen beamtenrechtlichen

    Regelmäßige Voraussetzung für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ist, dass der Schuldner eine Tätigkeit entfaltet und Maßnahmen trifft, die den Gläubiger veranlassen, verjährungsunterbrechende Schritte zu unterlassen, sei es auch nur, weil ihm infolge eines solchen Tuns Ansprüche unbekannt geblieben sind; nur zu eigenem Tun wird sich im allgemeinen der Schuldner durch Erhebung der Verjährungseinrede in einen gegen Treu und Glauben verstoßenden Widerspruch setzen können (BVerwG vom 26.01.1971 - VI C 71.65 - Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4; vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256 = RiA 1983, 137 = ZBR 1983, 184 = DÖD 1983, 181 = Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 8 = NVwZ 1983, 740 = DokBer B 1983, 113).
  • VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 3572/90

    Kürzung des Ortszuschlages wegen Vorliegens der Voraussetzungen des BBesG § 40

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 24.2.1983, ZBR 1983, 184) und des angerufenen Senats (vgl. etwa Urteil vom 17.3.1993 - 1 UE 3094/86 m.w.N.) ist die Vorschrift des § 40 Abs. 7 Satz 3 BBesG weit auszulegen, um dem Grundgedanken des Einsparens öffentlicher Haushaltsmittel durch das Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 18.12.1975 (BGBl. I S. 3091) gerecht zu werden.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 5 L 4172/94

    Versorgungsbezüge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81-, DÖD 1983, 182 = ZBR 1983, 184), der der erkennende Senat folgt, genügt für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung nicht, daß dem Schuldner irgendein Fehlverhalten vorzuhalten ist.
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